
Die Versicherung für fremde Rechnung ist eine Schadenversicherung, die der Versicherungsnehmer zu Gunsten einer anderen oder auch mehrerer anderer Personen abgeschlossen hat. Die Rechte aus dem Vertrag stehen der oder den versicherten Personen zu (§§ 74-80 VVG). Fremdversicherung
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Wie die Versicherung auf fremdes Leben ist auch die Versicherung für fremde Rechnung eine Fremdversicherung. Mit der Versicherung für fremde Rechnung versichert der Versicherungsnehmer fremde Objekte (Sachen, Vermögen). Zur Prämienzahlung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherungsle...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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